Der Kauf von Adressen ist für viele Unternehmen eine exzellente Möglichkeit, um den Kundenstamm zu erweitern. Doch aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung herrscht häufig eine Verunsicherung darüber, welche Maßnahmen noch erlaubt sind. Zudem gibt es unter den Adresshändlern einige schwarze Schafe, die veraltetes Adressmaterial verkaufen und falsche Versprechungen machen. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen kurzen Überblick zu der aktuellen Gesetzeslage und was sonst noch beim Adressen kaufen beachtet werden sollte.
Die Datenschutz-Grundverordnung
Die DSGVO gibt eine Linie vor, welche Werbemaßnahmen unbedenklich zu ergreifen sind und wovon Sie lieber die Finger lassen sollten. Falls Sie eine E-Mail-Kampagne planen, sollten Sie dies nur in die Tat umsetzten, wenn Ihnen eine Werbeeinwilligung aller Empfänger vorliegt. Haben Sie keine, ist die Werbung grundsätzlich verboten. Das gleiche gilt auch für Fax-Werbung. Setzen Sie sich darüber hinweg, droht Ihnen eine Abmahnung und im schlimmsten Fall eine Strafzahlung.
Die telefonische Kundenakquise hingegen ist eine Grauzone. Handelt es sich um Firmenkunden, muss eine mutmaßliche Einwilligung vorliegen. Sie müssen also plausibel belegen können, warum die Werbung für das kontaktierte Unternehmen von Relevanz ist.
Dahingehend ist Briefwerbung die wohl unkomplizierteste Variante. Hier benötigen Sie keine Werbeeinwilligung und sind somit auch datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite. Werden diese Punkte beachtet, brauchen Sie sich bezüglich der DSGVO keine Sorgen zu machen.
Unseriöse Anbieter vermeiden
Doch bevor die Werbeaktion beginnen kann, müssen Sie erst noch die passenden Adressen kaufen. Auch hier sollten Sie sich vorab gut über den Adresshändler Ihrer Wahl informieren.
Weiterhin gibt es auch Adressbroker, die Adressen mit einer Opt-In, also einer Werbeeinwilligung, anbieten. Dies mag für Sie im ersten Moment verlockend klingen, aber an dieser Stelle ist Vorsicht geboten. Eine Werbeeinwilligung ist niemals übertragbar uns somit auch nicht verkäuflich!
unseriöse Anbieter erkennen Sie meist an einer schlechten telefonischen Erreichbarkeit, einer mangelhaften bis nicht existenten Aufklärung über die DSGVO und zu niedrigen Preisen.
Dabei muss ein günstiger Preis nicht automatisch ein Indikator für mangelhafte Qualität sein, allerdings sollten Sie aufmerksam werden, wenn Sie hunderttausende Adressen für wenige hundert Euro bekommen würden. Hier kann davon ausgegangen werden, dass das Adressmaterial veraltet ist und viele Dubletten enthält.
Qualitätsstandards und aktuelle Adressen
Der Adresshändler ist für die sorgfältige Pflege und Aktualisierung des Adressmaterials verantwortlich und verpflichtet sich gegenüber dem Kunden einen gewissen Standard zu liefern. Dabei ist dennoch nicht auszuschließen, dass bis zu 10% der Merkmale keine vollständige Aktualität aufweisen können. Hierzu zählt auch die Irrläuferquote, wozu Adressen gehören, die veraltet sind und nicht beim Empfänger ankommen. Hier ist der Adresshandel klar von starken Schwankungen betroffen, die von Branche zu Branche unterschiedlich stark ausfallen können.
Sollten Sie die 10% Hürde überschreiten wird Ihnen ein seriöser Listbroker mit Ausgleichsadressen entgegenkommen.
Fazit
Um eine erfolgreiche und vor allem legale Werbeaktion zu starten, sollten Sie die Regelungen der DSGVO in jedem Fall beherzigen. Address-Base ist hier für Sie der richtige Ansprechpartner und berät Sie gerne in allen Belangen rund um Adressen kaufen.
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