Werbeeinwilligung und DSGVO – wird 2018 alles anders?
Haftungsausschluss: Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regeln aktuell, welche Daten für Werbezwecke gespeichert und wie diese verwendet werden dürfen. 2018 soll nun die EU-Datenschutz- Grundverordnung in Kraft treten, über die nun mehr als 4 Jahre in den verantwortlichen EU-Gremien verhandelt wurde. Sie soll die Behandlung personenbezogener Daten im EU-Raum vereinheitlichen. Auswirkungen auf den Adresshandel Das Listenprivileg, das Adresshändlern gestattet Daten zu sammeln und diese für Werbezwecke zu vermarkten, findet im DSGVO keine Erwähnung mehr. Anstelle dessen tritt eine Erlaubnisnorm, der Erwägungsgrund 47, die in späteren Artikeln allerdings relativiert wird. Im DSGVO sind 173 Erwägungsgründe den darauffolgenden Artikeln vorangestellt. Im Erwägungsgrund 47 heißt es: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke... Artikel ansehen